Lizenz- und Nutzungsbedingungen

  1. Gegenstand des Vertrages und Begriffsdefinitionen
    Gegenstand des Vertrages ist der lizenzierte Zugang und das Nutzungsrecht an dem Fakturierungsprogramm „advofakt". Das Fakturierungsprogramm „advofakt" ist ein urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm, das dem Lizenznehmer die Honorarabrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), auf Stundenbasis oder nach Pauschalvergütung ermöglicht. Lizenzgeberin im Sinne des Vertrages ist die advofakt GmbH & Co. KG mit Sitz in der Schützenstraße 7 in 76530 Baden-Baden, der alle sich aus dem Urheberrecht ergebenden Rechte ausschließlich zustehen. Die Lizenzgeberin räumt dem Lizenznehmer das einfache Nutzungsrecht an „advofakt“ ein. Trotz aller Sorgfalt der Bearbeiter und der Lizenzgeberin ist es nach dem Stand der Technik nicht möglich, Programme so zu erstellen, dass sie unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. Vertragsgegenstand ist somit die Nutzung des dem Lizenznehmer von der Lizenzgeberin zur Verfügung gestellten und gemäß der Beschreibung und Anleitung grundsätzlich einsatzfähigen Programms. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ergibt sich aus der Beschreibung und Anleitung des Programms nicht. Nutzer im Sinne des Vertrages ist jede Person, für die der Lizenznehmer eine Nutzungsgebühr entrichtet und ein Nutzerpasswort erhalten hat.
  2. Lizenz und einmalige Lizenzgebühr
    Nach Begleichung einer einmaligen Lizenzgebühr erlangt der Lizenznehmer das Recht, auf eine für ihn eingerichtete passwortgeschützte Seite zuzugreifen, die ihm die Nutzung von „advofakt“ in der jeweiligen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung des Programms ermöglicht. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich nach der Anzahl der Nutzer und dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Lizenzgebührenmodell. Bei Erweiterung der Anzahl der Nutzer wird die Differenz aus der gezahlten und der für die erweiterte Lizenz anfallenden Lizenzgebühr berechnet. In dem auf die Änderung der Nutzerzahl folgenden Monat werden die Änderungen gültig und die entsprechenden Gebühren in Rechnung gestellt. Die Rückerstattung bereits bezahlter Lizenzgebühren ist ausgeschlossen. Die Ersetzung eines Nutzers durch einen anderen Nutzer ist ebenfalls ausgeschlossen.
  3. Nutzung und monatliche Hostinggebühr
    Gegen Zahlung einer pro Nutzer monatlich anfallenden Hostinggebühr gewährleistet die Lizenzgeberin, dass die registrierten Nutzer Zugang zum Fakturierungsprogramm "advofakt" erlangen. Zu diesem Zweck erhält jeder Nutzer ein Nutzerpasswort. Die Höhe der Hostinggebühr richtet sich nach der Anzahl der benötigten Nutzerzugänge und dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Gebührenmodell. Der Betrag ist zum ersten eines jeden Monats fällig. Für neu hinzukommende Nutzer werden Hostinggebühren nur erhoben, soweit sich dadurch die Anzahl der Nutzer erhöht. In dem auf die Änderung der Nutzerzahl folgenden Monat werden die Änderungen gültig und die entsprechenden Gebühren in Rechnung gestellt. Die Rückerstattung bereits bezahlter Hostinggebühren ist ausgeschlossen.
  4. Service
    Die Lizenzgeberin unterstützt den Lizenznehmer dabei, eventuelle technische Probleme bei der Bedienung des Fakturierungsprogramms zu beheben. Diese Hilfestellung ersetzt nicht die selbstständige Einarbeitung des Nutzers in die Anwendung des Programms. Für weiter reichenden Support kann die Lizenzgeberin auf die Dienstleistungen Dritter verweisen, die beispielsweise Schulungen zur Einarbeitung in das Fakturierungsprogramm anbieten können. In keinem Fall behandelt der Service Probleme, die auch ohne die Anwendung des Programms beim Lizenznehmer auftreten.
  5. Pflichten der Lizenzgeberin
    Die Lizenzgeberin gewährleistet die Einsatzfähigkeit des Fakturierungsprogramms bei ordnungsgemäßer Benutzung. Der Zugang zur Seite erfolgt in der internetbasierten Variante über einen externen Server, den die Lizenzgeberin bei einem Hostingdienst anmietet. Der Lizenznehmer erklärt sich mit dem externen Hosting einverstanden. Die Erreichbarkeit des Servers liegt derzeit bei 99,3 % im Jahresmittel. Die hundertprozentige Erreichbarkeit des Servers kann von der Lizenzgeberin nicht gewährleistet werden. Die Lizenzgeberin kann den Zugang zur Seite zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, des Programms oder der Datensicherheit oder zur Aktualisierung und Wartung vorübergehend beschränken. Die Lizenzgeberin gewährleistet den Betrieb des Systems auf einem mehrfach redundanten Server, regelmäßige Backups und die Datensicherheit sowie eine 128-Bit-Verschlüsselung. Die Lizenzgeberin ist jederzeit zu Änderungen und Anpassungen des Programms berechtigt. Dabei hat sie den Bestand und die Sicherheit der vom Lizenznehmer eingegebenen Daten sicherzustellen. Die Lizenzgeberin haftet für den durch Ausfall des Systems entstandenen nachgewiesenen Schaden oder Datenverlust, sofern der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im Fall der einfachen Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den Schaden begrenzt, der durch den Ausfall des Programms an fünf aufeinander folgenden Werktagen entstanden wäre. Die Lizenzgeberin hat für Datenverlust oder sonstigen entstandenen Schaden nicht einzustehen, soweit dieser auf ein von außen durch elementare Naturkräfte, Hoheitsmaßnahmen oder Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis zurückzuführen ist. Für nachgewiesenen Schaden oder Datenverlust, der dem Lizenznehmer durch den unvorhersehbaren Ausfall von Servern entsteht, die die Lizenzgeberin bei einem Hostingdienst anmietet, ist die Lizenzgeberin daher nicht haftbar zu machen. Beim Einsatz von „advofakt“ in der intranetbasierten Version haftet die Lizenzgeberin nicht für fehlerhaftes Verhalten Dritter, das zu Mängeln oder dem Ausfall des Programms führt. Die Lizenzgeberin ist zur Verschwiegenheit hinsichtlich der im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangten Informationen verpflichtet.
  6. Pflichten des Lizenznehmers
    Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Zahlung aller im Rahmen des Vertrages anfallenden Gebühren. Der Lizenznehmer darf die Lizenz oder die Nutzungsrechte nicht ohne Einwilligung der Lizenzgeberin verleihen, verschenken, vermieten oder veräußern. Der Lizenznehmer haftet der Lizenzgeberin für den Schaden, der entsteht, wenn sich unberechtigte Nutzer mittels der registrierten Zugangsdaten des Lizenznehmers Zugang zum System verschaffen. Die Nutzung durch nicht registrierte Personen verpflichtet den Lizenznehmer zur Nachzahlung der eigentlich angefallenen Hostinggebühren in doppelter Höhe, sowie der zuwenig gezahlten Lizenzgebühren. Die Geltendmachung des außerordentlichen Kündigungsrechts durch die Lizenzgeberin bleibt vorbehalten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erlangten Informationen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Fakturierungsprogramm nur mit den von der Lizenzgeberin hierfür empfohlenen Betriebs- und Anwendungssystemen zu benutzen. Ein unberechtigter Eingriff durch den Lizenznehmer oder einen Dritten in die Datenbank bzw. den Quellcode von „advofakt“ schließt jegliche Haftung der Lizenzgeberin aus und führt auf Seiten der Lizenzgeberin zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht. Weitergehende Ansprüche der Lizenzgeberin bleiben unberührt.
  7. Sperrung bei Zahlungsverzug
    Befindet sich der Lizenznehmer mit der Zahlung fälliger Gebühren seit mindestens 2 Monaten in Verzug, so ist die Lizenzgeberin berechtigt, die Zugänge für alle Nutzer des Lizenznehmers zu sperren. Die Sperrung des Zugangs wird nach Eingang der Zahlung bei der Lizenzgeberin, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang, aufgehoben. Die Geltendmachung des außerordentlichen Kündigungsrechts durch die Lizenzgeberin bleibt vorbehalten.
  8. Haftungsausschlüsse
    Die Haftung für durch höhere Gewalt oder durch ein Verschulden des Internetproviders des Lizenznehmers oder der Lizenzgeberin verursachte Schäden, die einen Ausfall des Fakturierungsprogramms zur Folge haben, wird von beiden Seiten ausgeschlossen. Die Lizenzgeberin haftet nicht für Schäden, die aus der nicht ordnungsgemäßen Benutzung des Systems resultieren. Insbesondere haben der Lizenznehmer und die für ihn registrierten Nutzer die Bedienungshinweise der Lizenzgeberin zu beachten. Aus der Beschreibung und Anleitung des Programms ergibt sich keine Übernahme von Garantien oder Risiken, die die Lizenzgeberin nach diesem Vertrag nicht schuldet.
  9. Vertragsdauer und Vertragsende
    Die Vertragsdauer beträgt zunächst ein Jahr (12 Monate) ab Vertragsschluss. Sie verlängert sich um jeweils 3 Monate, sofern sie nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird. Eine außerordentliche Kündigung kann nur erfolgen, wenn aufgrund der Vertragsverletzung eines Teils für den anderen Teil das Festhalten am Vertrag unzumutbar geworden ist. Bei Vertragsende hat die Lizenzgeberin dem Lizenznehmer in einer Übergangsphase seine eingegebenen Daten so zur Verfügung zu stellen, dass dieser seine Fakturierung in anderer Form weiterführen kann. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen seitens des Lizenznehmers aufgrund einer von der Lizenzgeberin ausgesprochenen Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen.
  10. Urheberrechte
    Alle sich aus der Urheberschaft von „advofakt“ ergebenden Rechte stehen ausschließlich der Lizenzgeberin zu. Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt, die Software oder das schriftliche Begleitmaterial der Lizenzgeberin zu verwerten, zu analysieren, zu veröffentlichen, zu bearbeiten, zu verändern, zu vervielfältigen oder abgeleitete Werke hiervon zu erstellen.
  11. Datenschutz
    Der internetbasierte Betrieb der Software „advofakt“ erfordert die Erhebung und die Speicherung personenbezogener Daten. Dies dient ausschließlich der Funktionsfähigkeit des Fakturierungsprogramms. Der Lizenznehmer erklärt seine Einwilligung in die Erhebung und die Speicherung personenbezogener Daten. Die Lizenzgeberin führt keine Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zu eigenen Zwecken durch. Die Lizenzgeberin verpflichtet sich, alle im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses erhaltenen Daten streng vertraulich zu behandeln. Sie ergreift in diesem Zusammenhang gegenüber ihren Mitarbeitern und Dienstleistern, deren Dienste sie im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis in Anspruch nimmt, die erforderlichen Maßnahmen, um die strenge Vertraulichkeit der Daten und die Verschwiegenheit in Bezug auf im Rahmen der Nutzung von „advofakt“ erhobene und gespeicherte Daten zu gewährleisten. Diese Schutzmaßnahmen gelten nicht für öffentlich zugängliche Daten oder Daten, die sie von Dritten auf legalem Wege erlangt hat. Dem Lizenznehmer werden ihn betreffende personenbezogene Daten auf Wunsch zugänglich gemacht, geändert oder gelöscht. Nach Vertragsende erfolgt die Löschung der personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter und Angestellten automatisch und unverzüglich.
  12. Erfüllungsort
    Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den zwischen der Lizenzgeberin und dem Lizenznehmer geschlossenen Verträgen, insbesondere für die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Lizenznehmer, ist der Sitz der Lizenzgeberin.
  13. Gerichtsstand
    Zuständig für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte des Ortes, an dem die Lizenzgeberin ihren eingetragenen Gesellschaftssitz hat. Die Lizenzgeberin behält sich vor, den Lizenznehmer an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  14. Anwendbares Recht
    Auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeberin ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
  15. Schlussbestimmungen
    Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Erklärungen jedweder Art betreffend das Vertragsverhältnis zwischen der Lizenzgeberin und dem Lizenznehmer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist insbesondere für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses erforderlich.